Wie wir arbeiten
Wie wir arbeiten
Sie möchten Ihr Projekt von uns fördern lassen?
Schön, dass Sie sich für eine Förderung durch unsere Stiftung interessieren!
Damit alles reibungslos verläuft, haben wir den Ablauf klar und möglichst übersichtlich strukturiert:
Nach Ihrer Antragstellung prüfen wir, ob Ihr Projekt in unsere Förderkriterien passt.
Im Falle einer dann hoffentlich möglichen Förderzusage sind die Einhaltung der Förderbedingungen, eventuelle Auflagen sowie ein abschließender Verwendungsnachweis erforderlich.
Alle nötigen Informationen und Formulare finden Sie direkt im folgenden Ablaufplan.
Viele weitere Fragen rund um die Förderung beantworten wir im F.A.Q.-Bereich weiter unten auf dieser Seite. Sollten darüber hinaus noch Unklarheiten bestehen, können Sie sich jederzeit gerne telefonisch oder per E-Mail an uns wenden – wir helfen Ihnen gern persönlich weiter.
01
Förderkriterien
Laden Sie einfach die folgende PDF-Datei herunter und prüfen Sie ob Ihr Projekt in unsere Förderkriterien passt.
02
Beantragung
Ihr Projekt passt in unsere Förderkriterien? Super! Dann können Sie im nächsten Schritt die PDF für den Förderantrag einschließlich Kosten- und Finanzierungsplan herunterladen und ausgefüllt per Mail oder Post an uns zurücksenden.
03
Förderzusage
Sollte Ihre Förderung von uns bewilligt werden, erhalten Sie Ihre Förderzusage per Post oder E-Mail. Hier finden Sie eine Musterförderzusage und die zugehörige Anlagen zwecks Bedingungen, Auflagen und Verwendungsnachweis.
Häufig gestellte Fragen:
Wer kann eine Förderung beantragen?
Antrags- und förderberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die ihren Wohn- oder Geschäftssitz in Magdeburg haben oder in Magdeburg tätig sind.
Welche Höhe der Förderung kann man erhalten?
In wirtschaftlich gesehen durchschnittlichen Jahren rechnen wir damit, dass die maximale Höhe einer Förderung für ein einzelnes Projekt bei etwa 5000 Euro liegen wird. Angestrebt werden Förderungen zwischen 500 und 4000 Euro.
Bis wann muss ein Förderantrag eingereicht werden?
Förderanträge sind zu jeder Zeit im Jahr möglich; zu beachten ist allerdings:
Förderanträge, die bis zum 28. Februar gestellt werden, werden bis spätestens Ende Mai des laufenden Jahres beschieden; über Anträge, die bis zum 31. Oktober eingereicht werden, entscheidet der Vorstand der KJSK spätestens im Januar des darauffolgenden Jahres.
Wie lange dauert es bis zur Förderzusage?
Siehe die gerade gegebene Antwort
Sind Eigenmittel des Antragsstellers Voraussetzung für eine Förderung?
Wie lange kann die Förderung erfolgen?
Eine Förderung über mehrere aufeinanderfolgende Jahre ist möglich, allerdings sind Dauerförderungen über 5 Jahre hinaus nur dann möglich, wenn ein Projekt vom Vorstand der Stiftung als „Leuchtturmprojekt“ eingestuft worden ist.
Wann erhält man die Mittelzuwendung?
Nachdem der Antragsteller eine Förderzusage erhalten hat, kann er die beantragten Mittel formlos dem Zeitplan entsprechend bis zur Höhe von 95 Prozent der zugesagte Mittel abrufen. Der Restbetrag von 5% wird ausgezahlt sobald die Stiftung den Verwendungsnachweis einschließlich dem Sachbericht über das abgelaufene Projekt erhalten hat.
Wie sieht der Verwendungsnachweis aus?
Gut! Zumindest dann wenn er fertig ist. Das heißt, dass der Projektträger zum einen über die abgelaufene Finanzierung des geförderten Projektes (Einnahmen und Ausgaben) und zum anderen in einem Sachbericht angegeben und u.a. erläutert hat ob, und warum aus seiner Sicht das Projekt erfolgreich war. Hier werden interessante Unterlagen erwartet, die die Stiftung dann der Öffentlichkeit präsentiert.
„Hindernisse sind Schwierigkeiten und Stufen, auf denen wir in die Höhe steigen“ (Friedrich Nietzsche)